Skispringerin Anna Odine Strøm wegen nicht genehmigter Einlage disqualifiziert

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Eine Person in einem roten Kleid und Schuhen springt auf Gras, mit Bäumen und Bergen im Hintergrund und Eisenstangen und einem Wasserzeichen im Bild.

Skispringerin Anna Odine Strøm wegen nicht genehmigter Einlage disqualifiziert

Die norwegische Skispringerin Anna Odine Strøm wurde am Mittwoch während eines Wettbewerbs in Garmisch-Partenkirchen disqualifiziert. Der Vorfall ereignete sich, nachdem Funktionäre eine nicht genehmigte Einlage in ihrem Schuh entdeckt hatten. Strøm hatte die Änderung vorgenommen, um eine langjährige Verletzung zu behandeln, doch die verspätete Vorlage des ärztlichen Attests führte zu ihrem Ausschluss.

Die Probleme begannen, als Inspektoren eine zusätzliche Einlage in Strøms Socke fanden. Sie hatte diese eingesetzt, um eine Hüftfehlstellung auszugleichen, die sie sich 2023 in Engelberg zugezogen hatte. Diese Verletzung führte zu einem Höhenunterschied von einem Zentimeter in ihrem rechten Bein, was ihre Balance beim Springen beeinträchtigte.

Nach den Regeln des Internationalen Skiverbands (FIS) müssen alle Ausrüstungsänderungen aus medizinischen Gründen im Voraus genehmigt werden. Das norwegische Team reichte zwar am Mittwoch ein ärztliches Attest ein – allerdings erst nach der bereits durchgeführten Kontrolle. Da das Dokument zu spät einging, wurde es von den Funktionären abgelehnt, was schließlich zur Disqualifikation Strøms führte.

Der ehemalige norwegische Skispringer Johan Remen Evensen kritisierte im Nachhinein sowohl Strøm als auch den norwegischen Verband für den Umgang mit der Situation. Er wies darauf hin, dass bereits eine Höhenänderung von einem Zentimeter im Schuh einen spürbaren Vorteil beim Skispringen bewirken könne. Der FIS setzt strenge Regeln durch, um zu verhindern, dass solche Modifikationen den Athleten einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Die Disqualifikation Strøms bleibt bestehen, da die medizinische Begründung erst nach der Kontrolle vorgelegt wurde. Der Fall unterstreicht, wie wichtig es ist, Unterlagen vor Wettbewerben einzureichen. Ohne vorherige Genehmigung können selbst medizinisch notwendige Anpassungen nach den FIS-Regeln zu Strafen führen.

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