Popularklage gegen bayerische Sonntagsöffnungen vor Verfassungsgericht
Verfassungsgericht muss Sonntagsverkaufsgesetz prüfen - Popularklage gegen bayerische Sonntagsöffnungen vor Verfassungsgericht
In Bayern ist eine Klage gegen die novellierte Ladenschlussregelung eingereicht worden. Sieben Kläger, darunter Gewerkschaftsvertreter und kirchennahen Gruppen, haben beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München eine Popularklage eingereicht. Sie werfen der Landesregierung vor, mit den neuen Bestimmungen den im Landesverfassung verankerten Schutz der arbeitsfreien Sonntage auszuhebeln.
Im Fokus der Klage stehen zwei zentrale Änderungen des Bayerischen Ladenschlussgesetzes. Eine davon erlaubt den Betrieb unbemannter "digitaler Minimärkte" rund um die Uhr – auch sonntags. Die Kommunen legen die genauen Öffnungszeiten an Sonntagen fest, müssen jedoch mindestens acht Stunden Zugang gewährleisten.
Eine weitere Reform gestattet Geschäften in Tourismusregionen, an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen pro Jahr zu öffnen. Rund 500 der 2.000 bayerischen Gemeinden gelten als Ausflugs-, Kur- oder Wallfahrtsorte. Zudem wurden die bisherigen Beschränkungen beim Sortiment aufgehoben: Händler müssen ihre Waren nicht mehr zwingend auf lokale Besonderheiten ausrichten. Zu den Klägern zählen die Spitzenvertreter des DGB, von Verdi sowie der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Bayern unter Leitung von Michael Wagner. Sie argumentieren, dass die Ausnahmen gegen den verfassungsmäßigen Schutz der Ruhetage verstoßen. Ursprünglich hatte der Koalitionsvertrag nur geringfügige Lockerungen der strengen bayerischen Ladenschlusszeiten vorgesehen, die derzeit ein Schließen der Geschäfte um 20:00 Uhr vorschreiben. Bayern bleibt damit eines von nur zwei Bundesländern mit derart rigiden Regelungen. Nun liegt der Fall beim Verfassungsgerichtshof in München, der über die Klage entscheiden wird.
Das Verfahren wird zeigen, ob die erweiterten Sonn- und Feiertagsöffnungen Bestand haben. Bei Erfolg könnte die Klage zu einer Rückkehr zu strengeren Vorgaben führen. Zudem könnte das Urteil klären, wie Bayern künftig die Spannung zwischen wirtschaftlicher Flexibilität und dem verfassungsrechtlichen Schutz der Ruhetage austariert.
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