Keine Kündigungen wegen betrieblicher Gründe bei Kuka

Keine Kündigungen wegen betrieblicher Gründe bei Kuka - Keine Kündigungen wegen betrieblicher Gründe bei Kuka
Keine betriebsbedingten Kündigungen bei Kuka
Keine betriebsbedingten Kündigungen bei Kuka
Keine betriebsbedingten Kündigungen bei Kuka
- Dezember 2025, 07:48 Uhr
KUKA hat sich mit seinem Betriebsrat auf ein Abkommen geeinigt, das betriebsbedingte Kündigungen am Hauptsitz in Augsburg verhindert. Die Vereinbarung sichert die Arbeitsplätze von fast 3.000 Beschäftigten und garantiert, dass bis mindestens Juli 2029 keine Entlassungen aus betrieblichen Gründen erfolgen. Der Schritt kommt zu einer Zeit, in der der Robotik-Konzern weiterhin mit den Herausforderungen eines schwierigen Industrieumfelds kämpft.
Das Unternehmen hatte in diesem Jahr mit Rückschlägen zu kämpfen und verpasste Aufträge im Wert von über 100 Millionen Euro. Die schwache Nachfrage nach Industrie-Robotern zwang KUKA, seine Personalplanung anzupassen. Im November erhöhte das Unternehmen die Zahl der zu streichenden Vollzeitstellen von 400 auf 560.
Um die finanzielle Belastung zu verringern, wird KUKA geplante Gehaltserhöhungen verschieben und bestimmte Bonuszahlungen aussetzen. Die Einsparungen sollen laut der Vereinbarung dringend benötigte Investitionen finanzieren. Carola Leitmeir, die die Verhandlungen für den Betriebsrat führte, betonte, dass das Abkommen den Arbeitsplatzabbau begrenzt und die Zukunft des Standorts Augsburg sichert.
Die Einigung folgt einem Führungswechsel bei KUKA. Christoph Schell übernahm 2025 die Position des Vorstandsvorsitzenden, nachdem Peter Mohnen das Unternehmen nach 13 Jahren im Vorstand verlassen hatte.
Die Vereinbarung bietet den Mitarbeitenden Arbeitsplatzsicherheit und ermöglicht es KUKA gleichzeitig, sich auf langfristige Stabilität zu konzentrieren. Durch die Verschiebung von Lohnerhöhungen und Boni will das Unternehmen seine finanzielle Position stärken. Die Maßnahmen spiegeln die anhaltenden Herausforderungen in der Robotik-Branche und die Notwendigkeit von Kostensenkungen wider.

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