23 April 2026, 00:29

Jäger wegen Tötung zweier Hunde verurteilt – was das bayerische Urteil bedeutet

Ein Mann mit Hut steht neben einem Wolf, der auf dem Boden in einem bewaldeten Gebiet liegt und einen Stock hält, mit Bäumen im Hintergrund und dem Text "Deutsches Wolfsjagen" unten.

Jäger wegen Tötung zweier Hunde verurteilt – was das bayerische Urteil bedeutet

Ein Jäger ist verurteilt worden, nachdem er zwei Hunde erschossen hatte, die in Bayern wiederholt Wildtiere gerissen hatten. Der vor dem Amtsgericht Augsburg verhandelte Fall drehte sich um die Frage, ob die Tiere zum Zeitpunkt der Tötung eine unmittelbare Gefahr darstellten. Das Urteil klärte, unter welchen Umständen Jäger Hunde, die dem Wild nachstellen, legal erschießen dürfen.

Der Vorfall ereignete sich im Juli 2018, als ein 53-jähriger Jäger zwei Hündinnen der Mischlingsrasse, Leni und Maja, tödlich verletzte. Die beiden Geschwister waren 2016 aus Griechenland gerettet worden und hatten in der Region bereits mehrfach Rehe und Hasen gejagt. Ihr Besitzer hatte sie als vermisst gemeldet, bevor ihre Leichen gefunden wurden.

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Nach dem bayerischen Jagdgesetz gelten Hunde als wildernd, wenn sie in Jagdgebieten aktiv Wild verfolgen und gefährden. Der Jäger berief sich auf rechtmäßiges Handeln, da die Hunde kurz zuvor einen Hasen gerissen hätten. Richter Roland Fink urteilte jedoch, dass tödliche Gewalt nur dann gerechtfertigt sei, wenn die Tiere im Moment des Schusses dabei beobachtet werden, Wild zu jagen.

Das Gericht verhängte zunächst einen Strafbefehl über 55 Tagessätze zu je 60 Euro. Nach Einspruch des Jägers wurde das Urteil auf 90 Tagessätze zu je 50 Euro verschärft. Er wurde der Sachbeschädigung, der unerlaubten Tötung von Tieren und der fahrlässigen Körperverletzung gegenüber dem Hundebesitzer für schuldig befunden.

In Bayern ist es Hunden erlaubt, in Wäldern ohne Leine zu laufen – eine Regelung, die nicht in allen deutschen Bundesländern gilt. Der Fall brachte die Spannungen zwischen Jagdvorschriften und den Rechten von Haustierbesitzern in ländlichen Gebieten deutlich zum Vorschein.

Das Urteil schafft einen Präzedenzfall dafür, wann Jäger in Bayern Hunde legal erschießen dürfen. Es bestätigt, dass die Tiere zum Zeitpunkt des Schusses auf frischer Tat bei der Verfolgung von Wild ertappt werden müssen. Die Strafe für den Jäger beläuft sich nun auf insgesamt 4.500 Euro. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht damit strengere Auflagen für solche Vorfälle.

Quelle