Bundeswehr erhält automatisch Meldedaten aller 18-Jährigen – ohne Widerspruchsmöglichkeit

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Nahaufnahme eines Personalausweises mit amerikanischer Flagge und dem Text "Critical Licence" auf der Vorderseite.

Bundeswehr erhält automatisch Meldedaten aller 18-Jährigen – ohne Widerspruchsmöglichkeit

Ein neues Bundesgesetz hat deutschen Einwohnern die Möglichkeit genommen, die Weitergabe ihrer Meldedaten an die Bundeswehr zu blockieren. Die Änderung trat am 1. Januar 2026 im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes in Kraft. Mehrere Kommunen, darunter Roßtal im Landkreis Fürth, informieren nun ihre Bürger über die Neuerung.

Bis Ende 2025 konnten Betroffene widersprechen, dass ihre persönlichen Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr übermittelt werden. Diese Widerspruchsmöglichkeit gibt es nicht mehr – alle bisherigen Sperrvermerke wurden zum Jahresbeginn automatisch gelöscht. Rechtlich sind unter den geänderten Regelungen auch keine neuen Widersprüche mehr möglich.

Die an die Bundeswehr übermittelten Daten beschränken sich auf Grundinformationen: Vorname, Nachname und aktuelle Anschrift. Betroffen sind ausschließlich deutsche Staatsbürger, die im jeweiligen Jahr 18 Jahre alt werden. Die Daten werden jährlich übermittelt, um junge Erwachsene über freiwillige Wehrdienstmöglichkeiten zu informieren. Die Stadt Roßtal betont, dass die Änderung keine lokale Entscheidung sei, sondern direkt auf die Bundesgesetzgebung zurückgehe. Gleichzeitig haben Bayern, Hessen, Sachsen und Thüringen Verfassungsbeschwerden gegen das neue Gesetz eingereicht. Andere Widerspruchsoptionen nach dem Bundesmeldegesetz bleiben davon unberührt – etwa gegen die Datenweitergabe an religiöse Gemeinden, politische Parteien oder für Jubiläumsmitteilungen.

Das überarbeitete Regelwerk verpflichtet die Kommunen nun ohne Ausnahmen zur Übermittlung der Meldedaten. Bürger haben kein Recht mehr, die Weitergabe ihrer Daten an die Bundeswehr zu verhindern. Die rechtliche Kehrtwende stellt einen deutlichen Bruch mit der bisherigen Praxis dar – mehrere Bundesländer haben die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung bereits angezweifelt.

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