BFH-Urteil: Parkplatzkosten für Zweitwohnungen jetzt voll absetzbar

Urteil: Mietkosten für Parkplatz am Zweitwohnsitz können steuerlich absetzbar sein - BFH-Urteil: Parkplatzkosten für Zweitwohnungen jetzt voll absetzbar
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hat geklärt, wie Parkkosten für Zweitwohnungen steuerlich geltend gemacht werden können. Die Entscheidung bestätigt, dass Arbeitnehmer diese Ausgaben künftig als berufsbedingte Werbungskosten absetzen können – und zwar ohne die übliche monatliche Obergrenze von 1.000 Euro, die für Unterkunftskosten gilt. Der Fall betraf einen Vertriebsmanager aus Niedersachsen, der einen Parkplatz in der Nähe seiner Zweitwohnung in Hamburg angemietet hatte.
Der Streit begann, als der namentlich nicht genannte Mitarbeiter aus Niedersachsen die Parkgebühren für seine Hamburger Wohnung von der Steuer absetzen wollte. Er argumentierte, der Stellplatz sei für seine Tätigkeit unverzichtbar, da er regelmäßig zwischen beiden Standorten pendle. Der BFH gab ihm in seinem Urteil vom 29. Juli 2025 recht.
Anders als Miet- oder Nebenkosten zählen Parkkosten nicht zur 1.000-Euro-Grenze für Zweitwohnungen. Das Gericht entschied, dass diese Ausgaben unter eine separate Kategorie berufsbedingter Aufwendungen fallen. Arbeitnehmer können sie daher in voller Höhe absetzen – vorausgesetzt, der Parkplatz steht in direktem Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit. Das Urteil schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle in ganz Deutschland und beseitigt Rechtsunsicherheiten für Beschäftigte, die auf einen Parkplatz in der Nähe ihrer Zweitwohnung angewiesen sind. Steuerberater erwarten, dass die Entscheidung zu mehr Anträgen von Pendlern und mobilen Arbeitnehmern führen wird.
Die Entscheidung erweitert den Spielraum für absetzbare Ausgaben bei Arbeitnehmern mit Zweitwohnsitz. Parkkosten werden nun anders behandelt als Wohnkosten, was potenzielle Steuervorteile für diejenigen bietet, die einen Stellplatz beruflich benötigen. Das BFH-Urteil tritt sofort in Kraft und ermöglicht betroffenen Steuerzahlern, ihre Steuererklärungen entsprechend anzupassen.

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