17 April 2026, 08:24

Zoll beschlagnahmt illegale Medikamente aus Indien in Weiden

Schwarzer Hintergrund mit einem Steuerzeichen, das "Practitioner Dispensing Opium, Inc." liest

Zoll beschlagnahmt illegale Medikamente aus Indien in Weiden

Zollbeamte in Weiden beschlagnahmen Paket mit nicht zugelassenen Medikamenten aus Indien

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Zollbeamte in Weiden haben ein Paket aus Indien mit unerlaubten Arzneimitteln beschlagnahmt. Die Sendung, die von einer Privatperson bestellt worden war, enthielt 20 verschiedene Produkte – die meisten davon verstießen gegen EU-Einfuhrbestimmungen. Die Behörden haben die Ware inzwischen vernichtet und warnen den Empfänger vor möglichen Strafen.

Das Hauptzollamt Oberpfalz überprüfte das Paket nach seiner Ankunft aus Indien. Im Inneren fanden die Beamten Tabletten, Kapseln, Tropfen und Salben – 17 davon wurden als Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz eingestuft. Drei weitere Produkte, darunter ein als nicht verkehrsfähig eingestuftes Medizinprodukt, erfüllten ebenfalls nicht die Einfuhrvorschriften.

Nach EU-Recht dürfen Medikamente nicht ohne entsprechende Genehmigung oder CE-Kennzeichnung aus Ländern außerhalb der Union verschickt werden. Privatpersonen ist es lediglich erlaubt, rezeptfreie Arzneimittel aus lizenzierten EU-Apotheken für den Eigenbedarf zu bestellen. Da die beschlagnahmten Waren die erforderlichen Zulassungen nicht aufwiesen, wurden sie sofort eingezogen und vernichtet.

Sibylle Wohlmann, stellvertretende Leiterin des Zollamts, betonte die Notwendigkeit strenger Kontrollen. Solche Überprüfungen schützten Verbraucher vor potenziell gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen oder Produkten, die nicht den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen, erklärte sie. Gegen den Empfänger des Pakets könnten nun weitere Maßnahmen durch die zuständige Arzneimittelbehörde eingeleitet werden.

Der Fall zeigt die Risiken auf, die mit dem Bezug von Medikamenten aus Nicht-EU-Ländern verbunden sind. Sämtliche 20 Produkte der Sendung waren entweder nicht zugelassen oder für die Einfuhr verboten. Die Zollbehörden setzen ihre Kontrollen fort, um zu verhindern, dass unsichere oder nicht genehmigte Waren auf den Markt gelangen.

Quelle