Stein senkt Grundsteuer rückwirkend – was Eigentümer jetzt wissen müssen
Rolf WendeStein senkt Grundsteuer rückwirkend – was Eigentümer jetzt wissen müssen
Steins Stadtrat senkt Grundsteuer für alle Bürger – rückwirkend zum 1. Januar 2025
Der Stadtrat von Stein hat die Grundsteuer für alle Einwohner gesenkt, und zwar rückwirkend zum Beginn des Jahres 2025. Der Beschluss vom 30. September folgt auf höhere als erwartete Steuereinnahmen in den ersten Monaten des Jahres. Bürgermeister Kurt Krömer hat damit sein Versprechen eingelöst, die Steuerlast auf dem Niveau des Vorjahres zu halten.
Der Rat reduzierte den Hebesatz für die Grundsteuer B von 765 auf 685 Prozent – ein Rückgang um 80 Punkte. Diese Anpassung wird die Einnahmen der Stadt um etwa 350.379 Euro mindern, gefährdet aber nicht den Gesamthaushalt. Anders als in einigen anderen Regionen erhebt Bayern keine zusätzliche Grundsteuer C, die höhere Abgaben auf unbebaute, aber bebaubare Grundstücke ermöglichen würde.
Stein hatte mit steigenden Kosten zu kämpfen, darunter eine Erhöhung der Kreisumlage um 2,5 Millionen Euro, wachsende Personalkosten und eine Rechnung über 3,5 Millionen Euro für eine neue Kindertagesstätte. Trotz dieser Belastungen nahm die Stadt mehr Grundsteuer ein als veranschlagt, was Spielraum für die Senkung der Hebesätze schuf. Haus- und Grundstückseigentümer müssen nichts unternehmen – die angepassten Steuerbescheide werden automatisch verschickt.
Etwaige Überzahlungen werden mit der vierten Steuerrate verrechnet, die am 15. November 2025 fällig ist. Das bayerische Grundsteuermodell basiert auf der Flächengröße und nicht auf den Immobilienwerten, was die Berechnungen des Rates beeinflusste. Die Anpassung stellt sicher, dass die Bürger insgesamt nicht mehr zahlen als im Vorjahr.
Die Steuersenkung tritt sofort in Kraft, ohne dass Anträge oder Formulare nötig sind. Die Änderungen werden in den nächsten Bescheiden sichtbar. Dank solider Finanzplanung bleibt der Haushalt der Stadt trotz der Mindereinnahmen stabil.






