Regensburger Discobesitzer muss 6.000 Euro Strafe für Schwarzarbeit zahlen
Rolf WendeRegensburger Discobesitzer muss 6.000 Euro Strafe für Schwarzarbeit zahlen
Ein ehemaliger Discobesitzer in Regensburg ist zu einer Strafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil er Mitarbeiter nicht fristgerecht angemeldet hatte. Die Geldbuße folgt einer Untersuchung wegen nicht gemeldeter Beschäftigung und ausstehender Sozialabgaben. Die Behörden wurden nach einem anonymen Hinweis auf die Geschäfte des Lokals aktiv.
Der Fall nahm seinen Anfang, als die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg eine anonyme Meldung erhielt. Die Ermittler stellten fest, dass die Disco bereits betrieben wurde, bevor die offiziellen Anmeldungen abgeschlossen waren. Mitarbeiter bestätigten später, dass sie im Club gearbeitet hatten, noch bevor sie formal registriert wurden.
Aufgrund der Verzögerung blieben Sozialabgaben in Höhe von insgesamt 8.546 Euro unbezahlt. Die Angestellten wurden erst im Januar 2023 angemeldet, wobei ihre Verträge rückwirkend auf November 2022 datiert wurden. In der Folge muss der ehemalige Discobesitzer nun nicht nur die Strafe zahlen, sondern auch die ausstehenden Beiträge begleichen.
Die Geldbuße von 6.000 Euro setzt sich aus 100 Tagessätzen zu je 60 Euro zusammen. Gerhard Pylipp, Leiter der FKS Regensburg, betonte, dass solche Verstöße schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Das Hauptzollamt rät bei weiteren Fragen zu einer direkten Kontaktaufnahme.
Dem früheren Besitzer drohen somit sowohl finanzielle Sanktionen als auch die Pflicht, die rückständigen Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen. Der Fall zeigt die Risiken auf, die mit der Nichteinhaltung von Melde- und Zahlungspflichten verbunden sind. Die Behörden bestätigten, dass sie bei Vorliegen von Hinweisen weiterhin ähnliche Fälle untersuchen werden.






