Landkreis Fürth sucht engagierte Bürger als ehrenamtliche Richter
Landkreis Fürth sucht ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht
Der Landkreis Fürth wirbt um Bürgerinnen und Bürger, die als ehrenamtliche Richter in verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitwirken möchten. Die Amtszeit läuft vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2030 – Bewerbungen sind ab sofort möglich. Die ausgewählten Laienrichter arbeiten gleichberechtigt mit Berufsrichtern zusammen und verfügen über volles Stimmrecht in Verhandlungen und Entscheidungen.
Bewerben können sich deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 25 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Fürth haben. Ausgeschlossen von der Tätigkeit sind unter anderem Abgeordnete, Richter, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, Beamte, Soldaten sowie Rechtsanwälte.
Interessierte können sich online über das offizielle Formular unter https://xima.ourwebsite/frontend-server/form/provide/3452/ bewerben. Alternativ ist eine Aufnahme in die Vorschlagsliste beim Landratsamt Fürth möglich. Einsendeschluss ist der 13. September 2024.
Nach Ablauf der Frist prüft der Kreistag die eingereichten Unterlagen und schlägt geeignete Kandidaten vor. Die endgültige Berufung erfolgt durch das Verwaltungsgericht Ansbach.
Die ehrenamtlichen Richter werden für fünf Jahre bestellt und wirken mit gleichem Stimmrecht wie Berufsrichter an mündlichen Verhandlungen und Beratungen in Verwaltungssachen mit. Der Landkreis Fürth ruft alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger auf, sich bis zum Mitte-September-Stichtag zu bewerben.






