22 April 2026, 20:30

Ermittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller eingestellt – ein Sieg für die Meinungsfreiheit

Schwarze und weiße Titelseite einer deutschen Zeitung vom 13. November 1939 mit der Schlagzeile "Weitpreubliche Zeitung" und einem Bild von Menschen in traditioneller deutscher Kleidung in einer feierlichen Umgebung.

Ermittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller eingestellt – ein Sieg für die Meinungsfreiheit

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat ihr Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der üblen Nachrede gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, eingestellt. Im Mittelpunkt standen zwei Beiträge, die Müller auf X (ehemals Twitter) über den öffentlichen Akteur Hamado Dipama veröffentlicht hatte. Müller war wegen Äußerungen unter rechtlichen Druck geraten, in denen er Dipamas Flüchtlingsstatus sowie dessen Online-Aktivitäten infrage stellte.

Müller begrüßte die Entscheidung und bezeichnete sie als Erleichterung nach monatelanger Unsicherheit. Die Ermittlungen hätten eine schwere emotionale Belastung für ihn dargestellt und, so Müller, ein ungerechtes Ungleichgewicht in Beleidigungsklagen aufgezeigt.

Der Streit begann mit zwei Postings Müllers Anfang 2024. Im ersten wies er darauf hin, dass Dipama mit einem Instagram-Beitrag der Gruppe Afrokratie interagiert hatte, in dem weiße Menschen zunächst als "Neandertaler" bezeichnet worden waren. Im zweiten Beitrag äußerte Müller Zweifel, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus behalten könne, falls er 2025 nach Burkina Faso zurückkehre.

Müller beharrte darauf, Dipama nutze Beleidigungsklagen, um persönliche Rechnungen zu begleichen, statt sich mit tatsächlichen rechtlichen Fragen auseinanderzusetzen. Angesichts drohender Klagen wandte er sich an die Kanzlei Hoecker für seine Verteidigung. Unterstützer starteten zudem eine Notfall-Spendenkampagne und sammelten 15.000 Euro für seine Anwaltskosten.

Nach Prüfung des Falls kamen die Ermittler zu dem Schluss, dass keine hinreichenden Gründe für eine Anklage vorlägen. Müller muss nun keine weiteren rechtlichen Konsequenzen für seine Berichterstattung über Dipama befürchten.

Die Einstellung des Verfahrens bedeutet für Müller, dass er seine Arbeit ohne rechtliche Bedrohungen fortsetzen kann. Der Fall lenkt die Aufmerksamkeit auf die Herausforderungen, mit denen Journalisten und Blogger konfrontiert sind, wenn sie mit Beleidigungsklagen konfrontiert werden. Für Müller bestätigt das Ergebnis zwar sein Recht, über Personen des öffentlichen Lebens zu berichten – gleichzeitig kritisiert er jedoch die Belastung, die solche Verfahren für Betroffene darstellen.

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