28 March 2026, 20:27

BGH-Urteil: Bauunternehmen muss defekten Silo nach 15 Jahren doch noch reparieren

Nahaufnahme einer gebrochenen und verwitterten Straßenoberfläche mit tiefen, breiten Rissen.

BGH-Urteil: Bauunternehmen muss defekten Silo nach 15 Jahren doch noch reparieren

Jahrzehntelanger Rechtsstreit um defekten Silo endet mit Grundsatzurteil

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Ein langjähriger juristischer Streit um einen mangelhaften Silo hat mit einem endgültigen Urteil sein Ende gefunden. Am 27. November 2025 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass ein Bauunternehmen den Silo vollständig instand setzen muss und hob damit eine vorherige teilweise Kürzung der Schadensersatzsumme auf. Im Mittelpunkt des Falls steht ein Überfahrsilo, das 2010 für einen Landwirt errichtet wurde und kurz nach der Fertigstellung Risse aufwies.

Der Streit begann im September 2010, als das Bauunternehmen den Überfahrsilo für den Landwirten fertigstellte. Kurz darauf bildeten sich Risse in der Konstruktion, was Zweifel an deren Sicherheit und Haltbarkeit aufkommen ließ.

2013 leitete der Landwirt ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um die Mängel begutachten zu lassen. Zwei Jahre später klagte er auf 120.000 Euro – die voraussichtlichen Kosten für die Reparatur. Das Landgericht Ansbach gab ihm zunächst recht und bestätigte seinen Anspruch auf einen mangelfreien Silo, wie ursprünglich vereinbart.

Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die zugesprochene Summe später jedoch um ein Drittel. Gegen diese Entscheidung legte der Landwirt Revision ein, was schließlich zum jetzt verkündeten BGH-Urteil führte. Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass das Bauunternehmen die volle Verantwortung für die Beseitigung der Mängel trägt und betonte damit den Grundsatz, dass der Auftraggeber Anspruch auf das vertraglich zugesicherte, fehlerfreie Bauwerk hat.

Das Urteil (Aktenzeichen VII ZR 112/24) schafft allerdings keine allgemeingültige Rechtsprechung für andere Branchen oder ähnliche langlebige Bauwerke wie Silos. Bisherige BGH-Entscheidungen zu Baumängeln konzentrieren sich in der Regel auf Sicherheit und Tragfähigkeit während der Bauphase, nicht auf die langfristige Nutzung.

Mit dem Beschluss erhält der Landwirt nun vollständigen Schadensersatz für die Reparatur des Silos. Das Urteil unterstreicht die Verpflichtung des Bauunternehmens, ein mangelfreies Produkt wie vertraglich vereinbart zu liefern. Zwar hat der Fall keine Auswirkungen auf andere Wirtschaftsbereiche, doch er bekräftigt die rechtliche Verantwortung von Bauunternehmen, die strukturelle Integrität eines Bauwerks zum Zeitpunkt der Abnahme zu gewährleisten.

Quelle