Zoll entdeckt zwei Maler ohne Arbeitserlaubnis in Regensburg
Zollbeamte aus Regensburg haben zwei Arbeiter ohne gültige Papiere aufgedeckt. Die Männer, die bei einer örtlichen Malereifirma beschäftigt waren, besaßen nicht die erforderlichen Arbeitserlaubnisse für Deutschland. Daraufhin wurden umgehend Ermittlungen wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass beide Angestellten, 34 und 43 Jahre alt, lediglich über befristete Aufenthaltsgenehmigungen aus Tschechien verfügten. Diese Berechtigungen erlaubten es ihnen jedoch nicht, für ein deutsches Unternehmen zu arbeiten. Die Behörden ordneten daraufhin ihre sofortige Ausreise an.
Der 34-Jährige musste ein Bußgeld in Höhe von 2.300 Euro zahlen, während sein 43-jähriger Kollege mit 300 Euro bestraft wurde. Beide hatten gegen deutsche Einwanderungs- und Arbeitsgesetze verstoßen. Die beiden Maler wurden aufgefordert, Deutschland umgehend zu verlassen. Die Höhe der Strafen spiegelt die Schwere des Verstoßes wider. Der Fall unterstreicht, wie wichtig gültige Unterlagen für ausländische Arbeitskräfte im Land sind.
