Witwe muss 60.000 Euro Rente zurückzahlen – nach 20 Jahren Überzahlung
Rolf WendeWitwe muss 60.000 Euro Rente zurückzahlen – nach 20 Jahren Überzahlung
Eine Witwe in Hessen muss mehr als 60.000 Euro zurückzahlen, nachdem sie über zwei Jahrzehnte lang doppelte Rentenbezüge erhalten hatte. Die Deutsche Rentenversicherung forderte die Rückerstattung mit der Begründung, die Frau habe bei der Beantragung ihrer Altersrente zusätzliche Einkünfte nicht gemeldet.
Der Fall landete vor Gericht, nachdem die Überzahlungen 2019 entdeckt worden waren. Der darauffolgende Rechtsstreit endete in diesem Jahr mit einem Urteil.
Die Witwe bezog seit 1996 nach dem Tod ihres Mannes eine Witwenrente. Drei Jahre später begann sie zusätzlich ihre eigene Altersrente zu beziehen. Nach deutschem Recht hätte dies eigentlich zu einer Kürzung ihrer Witwenbezüge führen müssen – doch die Anpassung unterblieb.
Über 20 Jahre lang erhielt sie beide Leistungen in voller Höhe. Erst 2019 deckte die Rentenversicherung den Fehler auf. Bis dahin hatten sich die Überzahlungen auf insgesamt 60.177,15 Euro summiert.
Die Witwe argumentierte, beide Renten seien vom selben Träger ausgezahlt worden, und behauptete, sie habe ihre Witwenbezüge bei der Beantragung der Altersrente offengelegt. Doch das Hessische Landessozialgericht entschied 2023 gegen sie: Sie habe durch die Verletzung ihrer Meldepflicht "grob fahrlässig" gehandelt.
Das Bundessozialgericht bestätigte das Urteil später. Es stellte klar, dass auch nach zwei Jahrzehnten noch zu viel gezahlte Beträge zurückgefordert werden können, wenn die falschen Zahlungen zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch andauerten. In der Folge werden die Renten der Witwe ab Dezember 2023 gekürzt, um die Schulden zu begleichen.
Das Urteil bedeutet, dass die Witwe den vollen überzahlten Betrag von 60.177,15 Euro zurückerstatten muss. Ihre künftigen Rentenleistungen werden so lange gekürzt, bis die Summe getilgt ist.
Der Fall schafft einen Präzedenzfall dafür, wie langjährige Rentenüberzahlungen in Deutschland behandelt werden – selbst dann, wenn Fehler über viele Jahre unentdeckt bleiben.






