Weihnachtsreisen 2024: Welche Aufenthaltspapiere Ausländer in Deutschland jetzt prüfen müssen
Bayram JohannWeihnachtsreisen 2024: Welche Aufenthaltspapiere Ausländer in Deutschland jetzt prüfen müssen
Ausländer in Deutschland werden daran erinnert, vor den Weihnachts- und Neujahrsfeiertagen ihre Reisedokumente zu prüfen. Verzögerungen bei der Bearbeitung von Aufenthaltstiteln können insbesondere in stoßweisen Reisezeiten zu Komplikationen führen. Die Behörden haben Hinweise veröffentlicht, welche Bescheinigungen Auslandsreisen ermöglichen und wie man sie beantragen kann.
Personen mit einer Niederlassungserlaubnis oder einem Daueraufenthalt-EU verfügen bereits über ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht. Für sie genügt ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für Reisen ins Ausland. Andere, die ihre Aufenthaltstitel verlängern, müssen mit Wartezeiten rechnen, da die Bearbeitungsdauer je nach Behörde variiert. Manche Antragsteller erhalten ihre Fiktionsbescheinigung sofort, während andere bis zu 12 Wochen warten müssen – abhängig von der Arbeitsbelastung der Ämter.
Nicht alle Bescheinigungen berechtigen zu Auslandsreisen. Ein Dokument nach § 81 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz erlaubt keine Reisen ins Ausland. Eine Bescheinigung nach § 81 Abs. 4 hingegen schon – vorausgesetzt, Reisende führen zusätzlich einen gültigen Pass mit sich. Wer diese Bescheinigung benötigt, kann sie nach Einreichung des Verlängerungsantrags für den Aufenthaltstitel per E-Mail unter [email protected] beantragen.
Deutsche Staatsbürger finden Reisehinweise auf der Website des Auswärtigen Amts. Ausländer müssen zudem die Einreisebestimmungen bei den Botschaften oder Konsulaten ihrer Zielländer prüfen.
Reisende werden dringend aufgefordert, ihre Dokumente lange vor der Abreise zu überprüfen. Die Bearbeitungszeiten für Bescheinigungen bleiben unvorhersehbar, und in Hauptreisezeiten ist mit längeren Verzögerungen zu rechnen. Um Probleme an Grenzen oder Flughäfen zu vermeiden, ist es unerlässlich, den richtigen Aufenthaltstitel sowie einen gültigen Pass mitzuführen.






