Vorratsdatenspeicherung: Warum Telekom-Riesen und Juristen gegen das neue Gesetz rebellieren
Bayram JohannVorratsdatenspeicherung: Warum Telekom-Riesen und Juristen gegen das neue Gesetz rebellieren
Deutschlands aktuelle Vorratsdatenspeicherung steht vor massivem Widerstand – sowohl von Telekommunikationsanbietern als auch von Juristen. Die Regelungen sehen vor, dass IP-Adressen mindestens drei Monate lang gespeichert werden müssen. Kritiker halten diese Frist jedoch für zu lang und als Verstoß gegen EU-Vorgaben. Nun drängen große Unternehmen und Berufsverbände auf rasche Nachbesserungen des Gesetzes.
Nach geltendem Recht müssen Telekommunikationsanbieter IP-Adressen ab dem Zeitpunkt ihrer Zuweisung an einen Kunden speichern. Die Löschung soll erst drei Monate nach Beendigung der Zuweisung erfolgen. Doch moderne Internetverbindungen bleiben oft wochen- oder sogar monatelang aktiv – die Daten werden damit deutlich länger aufbewahrt als ursprünglich vorgesehen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Speicherung auf das absolut Notwendige beschränkt bleiben muss. Die Deutsche Anwaltsvereinigung (DAV) wirft der aktuellen Regelung jedoch vor, diesem Maßstab nicht zu genügen. Die Liste der Straftaten, die eine Datenspeicherung rechtfertigen, sei zu weit gefasst – das Gesetz stehe damit im Widerspruch zu EU-Recht.
Telekom, Telefónica, Vodafone und 1&1 fordern eine Verkürzung der Speicherfrist auf nur einen Monat. Drei Monate seien überzogen und bergen unnötige Risiken, so die Unternehmen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ergänzt, dass das selektive Löschen einzelner Datensätze aus Standarddatenbanken oft technisch kaum umsetzbar – wenn nicht sogar unmöglich – sei.
Als Teillösung schlagen die Anbieter vor, nach drei Monaten zumindest den Zeitpunkt der IP-Zuweisung zu löschen. Dies würde klarere rechtliche Grenzen schaffen. Das BSI warnt jedoch, dass eine sofortige und unwiderrufliche Löschung gespeicherter Daten mit den heutigen Systemen nicht realisierbar sei.
Der Streit verdeutlicht das Spannungsfeld zwischen den Anforderungen der Strafverfolgung und dem Schutz der Privatsphäre. Telekommunikationsunternehmen und Juristen sind sich einig: Die aktuellen Regeln gehen über das hinaus, was die EU zulässt. Ohne Nachbesserungen drohen weitere Klagen und technische Probleme für die Anbieter.






