17 March 2026, 06:25

Venezolanerin nach illegalem Grenzübertritt in Bayern festgenommen

Gruppe von Menschen mit einem Banner mit der Aufschrift "Deutschland, Lagerland Migration ist kein Verbrechen" vor einem Gebäude mit Fenstern, umgeben von Gras, einem Metallzaun, Pflanzen, Bäumen und Fahnen auf Stangen unter einem bewölkten Himmel.

Venezolanerin nach illegalem Grenzübertritt in Bayern festgenommen

Eine 30-jährige Venezolanerin wurde in der Nähe von Waidhaus festgenommen, nachdem sie versucht hatte, illegal aus Tschechien nach Deutschland einzureisen. Wie die Bundespolizei bei der Befragung feststellte, hatte sie zuvor bereits in Spanien Asyl beantragt und verfügte über keine gültigen Reisedokumente für den Schengen-Raum.

Die Frau war von Beamten der Bundespolizeiinspektion Waidhaus kontrolliert worden, die in der Region für die Grenzüberwachung und Bahnsicherheit zuständig ist. Bei der Überprüfung ihrer Personalien stellten die Behörden fest, dass gegen sie ein ausstehender Bußgeldbescheid in Höhe von 134,50 Euro vorlag – wegen Aufenthalts in Deutschland ohne die erforderliche Genehmigung. Zudem war sie bereits angewiesen worden, den Schengen-Raum bis zum 19. Mai 2025 zu verlassen, was sie jedoch nicht befolgt hatte.

Eine Durchsuchung ihres Mobiltelefons förderte ein Dokument zutage, das ihren Asylantrag in Spanien bestätigte. Daraufhin leitete die Bundespolizei Ermittlungen wegen des versuchten illegalen Grenzübertritts ein. Zudem beantragte sie die Inhaftierung der Frau, um das Dublin-Verfahren abzusichern, das regelt, welches EU-Land für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist.

Das Amtsgericht Weiden gab dem Antrag statt und ordnete ihre Haft bis Ende April an. Anschließend wurde sie in eine Abschiebehaftanstalt nach Hof verlegt, wo das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nun ihre Überstellung nach Spanien organisiert.

Die Frau bleibt bis zur Klärung ihres Falls nach der Dublin-Verordnung in Haft. Ihre Überführung nach Spanien wird vom BAMF koordiniert; weitere Details zu ihrem Asylstatus dort liegen seit ihrem ursprünglichen Antrag im Jahr 2025 nicht vor.

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