Tanzverbot an Feiertagen: Gericht bestätigt bayerische Tradition trotz Proteste
Rolf WendeTanzverbot an Feiertagen: Gericht bestätigt bayerische Tradition trotz Proteste
Eine Klage gegen das langjährige Tanzverbot an religiösen Feiertagen in Bayern ist gescheitert. Das Verwaltungsgericht Ansbach entschied gegen den Bund für Geistesfreiheit, eine säkulare Organisation, die eine Ausnahme von der Regelung erstreiten wollte. Die Entscheidung bedeutet, dass das öffentliche Tanzen an Gründonnerstag und Karfreitag in diesem Jahr weiterhin verboten bleibt.
Der Fall drehte sich um einen Streit aus dem Jahr 2023 in Nürnberg, wo die Stadt das traditionelle Tanzverbot an Gründonnerstag und Karfreitag durchsetzte. Der Bund für Geistesfreiheit, der sich für eine klare Trennung von Kirche und Staat einsetzt, argumentierte, dass das Verbot gegen verfassungsmäßige Rechte verstoße.
Das Gericht verhandelte den Fall am Aschermittwoch, einem weiteren "stillen Tag" in Bayern, an dem Tanzen ebenfalls untersagt ist. Die Richter wiesen die Klage schließlich ab und begründeten dies damit, dass das Verbot keine rechtlichen Schutzbestimmungen verletze. Sie bestätigten, dass die Regelung von 2023 rechtmäßig war und auch 2024 Bestand haben werde.
Obwohl das Urteil vorerst gilt, hat die säkulare Organisation noch die Möglichkeit, den Rechtsstreit eskalieren zu lassen. Eine Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wäre möglich und könnte die juristische Auseinandersetzung in die Länge ziehen.
Die Entscheidung bestätigt eine jahrzehntealte Tradition in Bayern, wo an zentralen christlichen Feiertagen das öffentliche Tanzen tabu bleibt. Sollte keine erfolgreiche Berufung eingelegt werden, wird das Verbot auch in den kommenden Jahren weitergelten. Der Bund für Geistesfreiheit hat bisher noch nicht bekannt gegeben, ob er weitere rechtliche Schritte einleiten wird.






