10 May 2026, 20:23

Schärfere Regeln: Justiz will Kinder vor häuslicher Gewalt besser schützen

Plakat mit der Aufschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, mit einem Bild einer Person mit ausgestreckten Armen.

Schärfere Regeln: Justiz will Kinder vor häuslicher Gewalt besser schützen

Justizministerium plant schärfere Regeln: Kinder besser vor häuslicher Gewalt schützen

Das deutsche Bundesjustizministerium hat neue Maßnahmen vorgeschlagen, um Kinder besser vor den Folgen häuslicher Gewalt zu bewahren. Nach dem Entwurf für die Reform könnten gewalttätige Eltern zeitweise oder dauerhaft den Kontakt zu ihren Kindern verboten bekommen. Ziel des Vorhabens ist es, den Opferschutz im Familienrecht zu stärken.

Wie die Funke-Mediengruppe berichtet, soll die Reform Richtern in Fällen von Familiengewalt mehr Entscheidungsbefugnisse einräumen. Haben Eltern ihren Partner oder ihre Partnerin misshandelt, könnten Gerichte den Umgang mit den Kindern untersagen – vorausgesetzt, die Gewalt gefährdet die körperliche Unversehrtheit des Opfers.

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Bisher müssen Familiengerichte häusliche Gewalt bereits bei Sorge- und Umgangsrechtsverfahren berücksichtigen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will diese Regelungen jedoch verschärfen. Ein automatisches Kontaktverbot ist nicht vorgesehen; stattdessen soll jeder Fall individuell geprüft werden.

Als weniger weitreichende Maßnahmen wären etwa begleitete Umgangskontakte möglich. Im Mittelpunkt der Reform steht der Schutz von Kindern, die unter Gewalt im familiären Umfeld leiden. Hubigs Ziel ist es, Betroffenen stärkeren rechtlichen Beistand zu gewähren.

Der Gesetzentwurf würde die Befugnisse der Richter erweitern, den Zugang gewalttätiger Eltern zu ihren Kindern einzuschränken. Die Gerichte sollen die Risiken im Einzelfall bewerten und Maßnahmen von begleiteten Besuchen bis hin zu vollständigen Kontaktverboten verhängen können. Die Änderungen zielen darauf ab, die Schäden für Kinder in gewaltbelasteten Familien zu verringern.

Quelle