26 June 2026, 12:20

Rentenreform: Höheres Eintrittsalter und strengere Regeln für alle Arbeitnehmer

Rentenreform und Lebensarbeitszeit

Rentenreform: Höheres Eintrittsalter und strengere Regeln für alle Arbeitnehmer

Die Rentenkommission der Bundesregierung hat vorgeschlagen, das Renteneintrittsalter anzuheben und die Berechnung der Renten zu ändern. Die Pläne würden für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer längere Erwerbszeiten bedeuten, wobei Anpassungen an die Lebenserwartung geknüpft wären. Beschäftigte in besonders belastenden Berufen könnten unter den neuen Regelungen Anspruch auf vorzeitige Altersprüfungen erhalten.

Aktuell können alle, die nach 1964 geboren wurden, mit 67 Jahren in Rente gehen – unabhängig von der Dauer ihrer Beitragszahlungen. Die Kommission schlägt nun vor, das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Bis 2041 müssten Arbeitnehmer bis 67,5 Jahre warten, bis 2051 sogar bis 68 Jahre.

Zudem will die Kommission die Möglichkeit einer abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren abschaffen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) unterstützt dies mit dem Argument, dass wer später ins Berufsleben einsteigt, nicht im gleichen Alter in Rente gehen sollte wie jemand, der durchgehend 45 Jahre gearbeitet hat. Eine direkte Verknüpfung des Renteneintrittsalters mit den Beitragsjahren – was von vielen als gerechter angesehen wird – lehnte die Kommission ab.

Nach den neuen Vorschlägen würden Akademiker, die in der Regel mehr verdienen und länger leben, über mehr Jahre hinweg höhere Renten beziehen. Gleichzeitig müssten Beschäftigte ohne Hochschulabschluss länger arbeiten. Wer körperlich anstrengende Tätigkeiten ausübt, könnte Schwierigkeiten haben, das neue Renteneintrittsalter zu erreichen, und müsste möglicherweise eine individuelle Gesundheitsprüfung für einen vorzeitigen Ruhestand durchlaufen.

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Die geplanten Reformen würden insgesamt zu längeren Arbeitszeiten für alle führen, wobei sich das Renteneintrittsalter an der Lebenserwartung orientiert. Arbeitnehmer in handwerklichen oder körperlich belastenden Berufen könnten nur nach einer Gesundheitsprüfung früher in Rente gehen. Die Änderungen zielen zwar auf eine Anpassung des Rentensystems ab, würden jedoch verschiedene Berufsgruppen unterschiedlich stark treffen.

Quelle