Oberasbach verdoppelt Wassergebühren ab Oktober 2026 drastisch
Oberasbacher Haushalte müssen ab 1. Oktober 2026 mit drastisch höheren Wassergebühren rechnen. Der Stadtrat stimmt Ende Juni über eine überarbeitete Satzung ab, die die bestehenden Entgelte nahezu verdoppelt. Mit den Anpassungen sollen eine Finanzierungslücke geschlossen und neue gesetzliche Vorgaben umgesetzt werden.
Die bisherige Regelung aus dem Jahr 1995 wird vollständig durch eine Neufassung ersetzt, die den Mustervorgaben des Bayerischen Innenministeriums entspricht. Zudem werden die Bestimmungen zu Preisaushängen und unbebauten Grundstücksflächen angepasst.
Die Wassergebühren steigen von bisher 2,08 Euro auf 4,12 Euro pro Kubikmeter – ein Anstieg um fast 98 Prozent. Zusätzlich wird ab dem 1. Juli 2026 ein sogenannter „Wassercent“ in Höhe von 10 Cent pro Kubikmeter erhoben, um Naturschutzprojekte zu finanzieren. Die Neuberechnung durch den Bayerischen Kommunalprüfungsverband sieht zudem eine Kapitalverzinsung von zwei Prozent für Investitionen in die Wasserinfrastruktur vor.
Die endgültige Entscheidung über die überarbeitete Satzung fällt am 29. Juni 2026 im Stadtrat. Bei Zustimmung treten die neuen Regeln und Gebühren zum 1. Oktober 2026 in Kraft. Hintergrund der Erhöhungen ist ein Finanzierungsdefizit von 2,1 Millionen Euro, das in den vergangenen vier Jahren entstanden ist.
Mit der aktualisierten Satzung und Gebührenstruktur ändern sich ab Oktober 2026 die Kosten für Verbraucher in Oberasbach grundlegend: Sie zahlen dann fast das Doppelte für Wasser und kommen zusätzlich für Umweltschutzmaßnahmen auf. Die Anpassungen dienen der Kostendeckung und der Einhaltung der landesweiten Vorschriften.






