Nürnberger Gericht verurteilt Unternehmer wegen jahrelanger Lohnvorenthaltung und Sozialbetrugs
Verena GuteNürnberger Gericht verurteilt Unternehmer wegen jahrelanger Lohnvorenthaltung und Sozialbetrugs
Ein Nürnberger Amtsgericht hat den Inhaber eines Telekommunikationsdienstleisters aus Mittelfranken zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro verurteilt, weil er Sozialversicherungsträger betrogen hatte. Im Mittelpunkt des Falls stand die Vorenthaltung von Löhnen sowie nicht abgeführte Beiträge in Höhe von rund 59.000 Euro. Das Urteil ist nach umfangreichen Ermittlungen nun rechtskräftig.
Der Unternehmenschef wurde in 193 Fällen der Lohnvorenthaltung und Untreue schuldig gesprochen. Über einen Zeitraum von fünf Jahren hatte er systematisch Gehälter von Mitarbeitern einbehalten und diese gleichzeitig nicht bei der Sozialversicherung angemeldet. Um den Betrug zu vertuschen, gab der Angeklagte fälschlicherweise an, einige Beschäftigte hätten zusätzliche geringfügige Nebenjobs ausgeübt, die in der Regel von bestimmten Abgaben befreit sind.
Der Beschuldigte fungierte zudem als Geschäftsführer eines zweiten Unternehmens, wo er Lohnaufspaltungen vornahm. Durch diese Praxis verschleierte er die tatsächlichen Einkommen der Arbeitnehmer weiter. Das Gericht verhängte eine Strafe von 360 Tagessätzen à 50 Euro, was die Gesamtgeldstrafe ergibt.
Das Urteil bestätigt die Strafe in Höhe von 18.000 Euro und schließt den Fall ab. Durch die vorenthaltenen Beiträge entstand den Sozialversicherungsträgern ein Schaden von etwa 59.000 Euro. Die Handlungen des Angeklagten erstreckten sich über mehrere Unternehmen und umfassten eine langjährige Täuschung sowohl von Mitarbeitern als auch von Behörden.






