17 June 2026, 19:24

Neue EU-Regel: Stornierungsbutton wird für Online-Händler in Deutschland Pflicht

Beginn des Widerrufsrechts-Buttons: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue EU-Regel: Stornierungsbutton wird für Online-Händler in Deutschland Pflicht

Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Richtlinie die Stornierung von Online-Verträgen. Unternehmen in Deutschland müssen dann auf ihren Websites einen gut sichtbar platzierten „Stornierungsbutton“ anbieten – zumindest für Verträge, die dem deutschen Recht unterliegen. Die Regelung ist bereits in nationales Recht umgesetzt worden.

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Der Button muss mindestens so leicht auffindbar sein wie der ursprüngliche Bestell- oder Vertragsabschluss. Verbraucher:innen müssen für eine Stornierung nur grundlegende Angaben wie Namen, Bestellnummer und E-Mail-Adresse angeben. Nach der Kündigung erhalten sie umgehend eine Bestätigung in speicherbarer Form, etwa per E-Mail.

Die neue Pflicht ändert nichts am bestehenden Widerrufsrecht. Kund:innen behalten weiterhin die gesetzliche Frist von 14 Tagen, um nach Vertragsabschluss oder Warenerhalt zu stornieren. Fehlt der Button jedoch auf der Website, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.

Auch andere EU-Länder müssen die Regelung in nationales Recht überführen, bevor der Stornierungsbutton verbindlich wird. Für deutsche Online-Händler ist er bereits jetzt gesetzlich vorgeschrieben. Ziel ist es, den Prozess für Verbraucher:innen zu vereinfachen und mehr Transparenz zu schaffen. Bei Nichteinhaltung drohen Käufer:innen verlängerte Widerrufsfristen.

Quelle