01 May 2026, 22:28

Mysterien um vergiftete Greifvögel erschüttern Bayerns Naturschutzbehörden

Totes Pteruthius flaviscapis-Exemplar an einer Wand montiert mit einem Identifikationsschild.

Tote Greifvögel am Inn gefunden - Polizei ermittelt - Mysterien um vergiftete Greifvögel erschüttern Bayerns Naturschutzbehörden

Serie verendeter Greifvögel löst Besorgnis in Bayern aus

Nach dem Auffinden von 21 toten Greifvögeln an zwei verschiedenen Orten in Bayern wächst die Sorge um die Bestände dieser Tiere. In Simbach bei Landau wurden bereits im Frühsommer 17 verendete Vögel entdeckt, vier weitere fand man auf einer Brücke über den Inn in Neuhaus am Inn. Die Behörden haben nun ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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Der erste Fund ereignete sich in Simbach, wo 17 tote Greifvögel geborgen wurden. Die Polizei geht von einer Vergiftung aus – konkret mit dem verbotenen Pestizid Carbofuran. Ein 64-jähriger Einwohner aus dem Landkreis Rottal-Inn gerät seitdem in Verdacht, in der Gegend vergiftete Köder ausgelegt zu haben.

Alle Greifvögel in Deutschland stehen unter dem gesetzlichen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Wer sie tötet oder verletzt, macht sich strafbar und muss mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldbußen rechnen. Dennoch sind viele Arten weiterhin stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht.

Beim zweiten Vorfall wurden vier weitere tote Greifvögel auf einer Brücke in Neuhaus am Inn entdeckt. Die genaue Todesursache aller Vögel steht noch nicht fest. Die Polizei arbeitet mit der Staatsanwaltschaft zusammen, um zu klären, wo die Kadaver für weitere Beweissicherung untersucht werden.

Die Ermittlungen laufen unter anderem nach dem Tierschutzgesetz. Ob die beiden Fälle zusammenhängen oder weitere Verdächtige involviert sind, steht noch nicht fest.

Die Vorfälle unterstreichen die anhaltenden Bedrohungen für geschützte Vogelarten in Deutschland. Die Polizei sammelt weiterhin Beweismaterial, darunter toxikologische Gutachten, um die Verantwortlichen zu ermitteln. Bei einer Verurteilung drohen den Tätern schwere rechtliche Konsequenzen nach den Artenschutzbestimmungen.

Quelle