17 June 2026, 17:54

Landshut reformiert Grundsteuer: Neue Maßstäbe nach jahrelangem Streit

Positive Conclusion on Real Estate Tax Decisions

Landshut reformiert Grundsteuer: Neue Maßstäbe nach jahrelangem Streit

Der Stadtrat von Landshut hat neue Bewertungsmaßstäbe für die Grundsteuer A und B beschlossen. Die Entscheidung fiel in der Oktober-Sitzung 2024 nach jahrelangen Reformen, die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts angestoßen wurden. Ziel der Änderungen ist es, automatische Steuererhöhungen aufgrund steigender Immobilienwerte zu verhindern.

Der Reformprozess begann im April 2018, als das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuerregelung für verfassungswidrig erklärte. Als Reaktion verabschiedete der Bayerische Landtag im November 2021 ein neues Grundsteuergesetz, das ein flächenbasiertes Modell einführte.

Das städtische Steueramt Landshut setzte die Neuregelungen Anfang Januar um und verschickte rund 30.000 Grundsteuerbescheide an die Bürger. Die Mitarbeiter bewältigten dabei ein hohes Aufkommen an Anfragen – im Januar und Februar gingen täglich durchschnittlich 150 Anrufe ein.

Im Frühjahr 2024 schlug die CSU-Fraktion Anpassungen der Bewertungsmaßstäbe vor. Der Stadtrat legte die Grundsteuer A auf 295 Prozent und die Grundsteuer B auf 483 Prozent fest. Von den versandten Bescheiden wurden nur etwa 200 Einsprüche eingelegt. Lediglich neun Fälle werden nun an die Regierung von Niederbayern zur weiteren Prüfung weitergeleitet.

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Die neuen Sätze sind damit verbindlich und ersetzen das alte, vom Gericht als ungerecht eingestufte System. Die Reform stellt sicher, dass die Grundsteuer nicht mehr automatisch mit den Marktpreisen steigt. Die meisten Bescheide wurden akzeptiert, nur in wenigen Fällen ist eine höhere Instanz eingeschaltet.

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