26 April 2026, 14:32

Kindergeld für Deutsche im Ausland: Wer hat noch Anspruch?

Offenes Buch mit handschriftlicher Genealogie einer deutschen Familie

Kindergeld für Deutsche im Ausland: Wer hat noch Anspruch?

Deutsche Eltern im Ausland können unter bestimmten Bedingungen weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben. Die Regelungen hängen vom Steuerstatus, der Art der Beschäftigung und der Anbindung an die deutschen Sozialversicherungssysteme ab. Nicht alle Expatriates haben automatisch Anspruch, doch für bestimmte Berufsgruppen gibt es Ausnahmen.

Um die Leistung zu beantragen, muss ein Elternteil in der Regel in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein. Das bedeutet, dass sie ihre weltweiten Einkünfte an die deutschen Finanzbehörden abführen. Wer nicht automatisch unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann diesen Status beantragen, um die Voraussetzung zu erfüllen.

Auch Eltern, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, können unter Umständen Anspruch haben. Dazu zählen etwa Entwicklungshelfer oder Missionare. Eine weitere Möglichkeit besteht, wenn ein Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit vorliegt.

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Für deutsche Staatsbürger, die im öffentlichen Dienst ins Ausland entsandt werden, gelten Sonderregelungen. Beamte, Richter und Soldaten behalten ihre unbeschränkte Steuerpflicht, selbst wenn sie im Ausland leben. Dadurch bleibt der Anspruch auf Kindergeld für ihre Kinder erhalten – auch außerhalb Deutschlands.

Grundsätzlich bleibt das Kindergeld für Deutsche im Ausland zugänglich, doch die Kriterien sind streng. Steuerstatus, Beschäftigungsart und Versicherungsbindungen entscheiden über die Berechtigung. Eltern sollten ihre individuelle Situation prüfen, bevor sie einen Antrag stellen.

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