Illegale Beschäftigung in Erding: Restaurantbesitzer muss 12.000 Euro Strafe zahlen
Bayram JohannIllegale Beschäftigung in Erding: Restaurantbesitzer muss 12.000 Euro Strafe zahlen
Ein asiatisches Restaurant in Erding muss rechtliche Konsequenzen tragen, nachdem Behörden illegale Beschäftigung und Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht aufgedeckt hatten. Bei Kontrollen im Jahr 2023 wurden mehrfach Verstöße festgestellt, die zu Geldstrafen und gerichtlichen Schritten führten.
Der Fall begann im April 2023, als das Hauptzollamt Landshut das Restaurant überprüfte. Dabei wurden zwei asiatische Staatsbürger ohne gültige Arbeitserlaubnis angetroffen. Ihre Papiere wiesen zwar Pässe und Aufenthaltstitel anderer EU-Länder auf, diese berechtigten jedoch nur zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
Bei einer Nachkontrolle im Juni 2023 wurden drei weitere asiatische Staatsbürger entdeckt, die illegal in Deutschland lebten. Ihnen fehlten die erforderlichen Aufenthaltsgenehmigungen, und sie hatten die zulässige Aufenthaltsdauer überschritten.
Im August 2023 wurde der Restaurantbesitzer zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt, weil er die illegale Beschäftigung und den unrechtmäßigen Aufenthalt der Arbeiter begünstigt hatte. Das Amtsgericht Erding erließ einen Strafbefehl, der inzwischen rechtskräftig geworden ist.
Die Ermittlungen und das anschließende Urteil unterstreichen die Durchsetzung der Aufenthalts- und Arbeitsgesetze in Deutschland. Der Restaurantbesitzer muss nun die bestätigte Strafe zahlen, während die betroffenen Arbeiter gegen die Einwanderungsbestimmungen verstoßen hatten.






