Historisches Urteil: Sehbehinderter Medizinstudent darf Arzt werden
Bayram JohannHistorisches Urteil: Sehbehinderter Medizinstudent darf Arzt werden
Ein deutsches Gericht hat zugunsten eines sehbehinderten Medizinstudenten entschieden, der eine Approbation zur Ausübung des Arztberufs erstrebt. Im Mittelpunkt des Falls stand ein 28-jähriger Mann mit Makuladegeneration, dem die Zulassung nach geltenden Vorschriften verweigert worden war. Seine Klage argumentierte, dass die Regelungen ihn ungerechtfertigt vom Beruf ausschlossen.
Der Student, der sich auf psychosomatische Medizin und Psychotherapie spezialisieren wollte, hatte in Deutschland die Approbation beantragt. Die Behörden lehnten seinen Antrag ab mit der Begründung, ihm fehlen die notwendigen Sehfähigkeiten für die ärztlichen Pflichten. Nach deutschem Recht ermöglicht die Approbation Ärztinnen und Ärzten die Ausübung aller medizinischen Tätigkeiten – auch wenn sie nicht jede einzelne Aufgabe selbst durchführen müssen.
Das Bundesverwaltungsgericht prüfte, ob die Anforderung an die Sehtauglichkeit gerechtfertigt ist. Es kam zu dem Schluss, dass § 3 der Approbationsordnung für Ärzte sehbehinderte Bewerber ohne ausreichenden Grund benachteiligt. Zwar räumte das Gericht ein, dass es praktische Herausforderungen bei der Erteilung eingeschränkter Zulassungen gibt, doch urteilte es, dass volle körperliche Eignung nicht für alle Fachgebiete zwingend erforderlich sei.
Das Urteil unterstreicht den Konflikt zwischen der Aufrechterhaltung beruflicher Standards und dem Verbot von Diskriminierung. Die Richter wiesen darauf hin, dass eine pauschale Sehtauglichkeitsanforderung qualifizierte Bewerber von Spezialisierungen ausschließen könnte, in denen das Sehvermögen weniger entscheidend ist.
Die Entscheidung eröffnet sehbehinderten Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit, eine Approbation zu erhalten – vorausgesetzt, sie können in ihrem gewählten Fachgebiet sicher praktizieren. Gleichzeitig sendet sie ein Signal an die Aufsichtsbehörden, die Bewertung der beruflichen Eignung zu überdenken. Der Fall könnte Änderungen anstoßen, um sicherzustellen, dass die Zulassungsregeln mit den Antidiskriminierungsgesetzen in Einklang stehen.






