Hamburgs Bürgerschaft entscheidet über umstrittenes Beamten-Schutzgesetz
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Hamburger Bürgerschaft stimmt am 17. Juni über „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen“ ab
Am 17. Juni wird die Hamburger Bürgerschaft über das umstrittene „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen“ abstimmen. Der Gesetzentwurf stößt auf breite Unterstützung, sieht sich aber auch mit massivem Widerstand konfrontiert. Um eine ausreichende Mehrheit ohne Abweichler zu sichern, wurde das Verfahren beschleunigt.
Hinter dem Vorhaben stehen die regierenden SPD und Grünen sowie die oppositionelle CDU. Die Linke hingegen kündigte an, eine namentliche Abstimmung zu beantragen. Sie wirft dem Entwurf vor, grundlegende Rechte massiv einzuschränken. Die Linken-Abgeordnete Deniz Celik bezeichnete die Vorlage als „historische Entscheidung“ und bestehe darauf, dass künftige Generationen nachvollziehen können müssen, wie jedes Mitglied abgestimmt habe.
Kritik kommt auch von den Jusos und der Grünen Jugend. Beide werfen dem Gesetzentwurf vor, zu unklar zu definieren, was als verfassungsfeindliches Verhalten gilt. Gemeinsam wollen sie auf einer Pressekonferenz ihre Bedenken öffentlich machen.
Noch am Tag der Abstimmung, dem 17. Juni, plant die Koalition, eine Änderung mit geringfügigen Formulierungsanpassungen einzubringen. Vor dem Rathaus werden unterdessen das „Bündnis gegen Berufsverbote“, die Gewerkschaft Verdi und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zu einer Demonstration gegen das Gesetz aufrufen. Sollte es verabschiedet werden, tritt es automatisch am 31. Juli 2031 außer Kraft.
Die Abstimmung ist für den 17. Juni angesetzt, wobei der Zeitplan so gewählt wurde, um die notwendige Unterstützung zu sichern. Das geplante Auslaufen des Gesetzes ist auf 2031 festgelegt. Befürworter und Gegner streiten weiterhin über die Folgen für die Rechte der Beamtinnen und Beamten.






