20 June 2026, 06:19

Geschäftsführer wegen Lohnbetrugs und illegaler Beschäftigung verurteilt

HZA-LA: Sozialbetrug und Illegaler Aufenthalt - Erfolgreiche Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollamt Landshut

Geschäftsführer wegen Lohnbetrugs und illegaler Beschäftigung verurteilt

Ein 47-jähriger Geschäftsführer aus dem Landkreis Landshut ist wegen Lohnvorenthaltung und Veruntreuung von Sozialabgaben verurteilt worden. Im Rahmen des Falls wurden neun Fälle von ausstehenden Löhnen sowie die illegale Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Papiere aufgedeckt.

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Die Ermittlungen nahmen ihren Anfang nach einer polizeilichen Verkehrskontrolle in einem Firmenfahrzeug. Dabei stellte sich heraus, dass einer der beim Verurteilten beschäftigten Arbeiter ohne gültigen Aufenthaltstitel war. Dies führte zu weiteren Nachforschungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut.

Der Mann hatte über einen Zeitraum von zehn Monaten vier Arbeiter aus Südosteuropa für ein privates Bauprojekt beschäftigt. Er meldete sie nicht bei der Sozialversicherung an und führte die fälligen Abgaben nicht ab. Die insgesamt vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge beliefen sich auf über 28.215 Euro, darunter Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Drei der Arbeiter verfügten nicht über die erforderlichen Aufenthaltstitel für eine Beschäftigung. Durch ihre Anstellung ermöglichte der Angeklagte ihren illegalen Aufenthalt im Land. Zudem stellte das Gericht fest, dass er in derselben Zeit Lohnzahlungen aus seiner eigenen Baufirma erhalten hatte.

Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Verurteilung umfasste Vorwürfe wegen Lohnbetrugs, Sozialversicherungsbetrugs und Beihilfe zum illegalen Aufenthalt.

Der Fall unterstreicht die Konsequenzen illegaler Beschäftigung und Lohnbetrugs. Die Bewährungsstrafe spiegelt die Schwere der Taten wider, die sowohl finanzielle Vergehen als auch die Ausbeutung undokumentierter Arbeitskräfte umfassten. Für April und Mai 2025 sind in Altdorf und Passau Schulungen zu Zoll- und Arbeitsrecht geplant.

Quelle