23 June 2026, 20:16

Gericht stoppt Spiegel-Bericht zu Christian Ulmen und Deepfake-Skandal

Ulmen triumphiert über 'Der Spiegel' vor Gericht

Gericht stoppt Spiegel-Bericht zu Christian Ulmen und Deepfake-Skandal

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat Der Spiegel die Veröffentlichung zentraler Vorwürfe in einem Deepfake-Skandal um den Schauspieler Christian Ulmen untersagt. Das Urteil verbietet dem Magazin zudem, Zitate aus einer 50 Jahre alten E-Mail zu verwenden, die Ulmen an seinen Anwalt geschickt hatte. Die Entscheidung markiert die jüngste Entwicklung in einem Rechtsstreit, der im April begann.

Ulmen hatte im April erstmals rechtliche Schritte gegen Der Spiegel eingeleitet. Im Mai urteilte das Landgericht Hamburg, dass die ursprüngliche Berichterstattung des Magazins über die Deepfake-Vorwürfe rechtlich zulässig sei. Nun hat das Oberlandesgericht jedoch eine einstweilige Verfügung erlassen, die die Veröffentlichung bestimmter Behauptungen verbietet.

Das Gericht sah keine ausreichenden Beweise für den Vorwurf, Ulmen habe mit KI erzeugte gefälschte Pornografie mit seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, erstellt und verbreitet. Der Spiegel darf diese Behauptung nicht wiederholen. Das Magazin bleibt jedoch berechtigt, über Fernandes’ separaten Vorwurf der körperlichen Misshandlung durch Ulmen zu berichten.

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Ulmens Kanzlei Schertz-Bergmann argumentierte, die Berichterstattung von Der Spiegel habe eine übermäßige Medienberichterstattung und eine einseitige öffentliche Debatte ausgelöst. Das Gericht stufte die E-Mail-Zitate zudem als Teil von Ulmens „höchstpersönlichem Lebensbereich“ ein, der besonders geschützt ist.

Unterdessen ermitteln die Staatsanwälte in Potsdam gegen Ulmen wegen des Vorwurfs der häuslichen Gewalt. Als Reaktion auf die grundsätzliche Problematik kündigte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig an, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche Deepfakes und digitale sexualisierte Gewalt zu verschärfen.

Die einstweilige Verfügung beschränkt Der Spiegel darin, spezifische Vorwürfe und die private E-Mail zu veröffentlichen. Ulmens Anwälte haben damit Grenzen für die weitere Berichterstattung durchgesetzt. Der Fall unterstreicht die anhaltenden rechtlichen und politischen Bemühungen, digitalen Missbrauch und nicht einvernehmliche Deepfake-Inhalte zu bekämpfen.

Quelle