Gericht stoppt Böhmermanns Vorwürfe gegen Arne Schönbohm als Verleumdung
Bayram JohannGericht stoppt Böhmermanns Vorwürfe gegen Arne Schönbohm als Verleumdung
Ein Münchner Oberlandesgericht hat in einem Verleumdungsprozess gegen den Moderator Jan Böhmermann entschieden. Das Gericht untersagte ihm, weiterhin zu behaupten, Arne Schönbohm habe Verbindungen zum russischen Geheimdienst unterhalten. Schönbohm hatte argumentiert, die Vorwürfe schadeten seinem Ruf und gefährdeten die nationale Sicherheit.
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand ein Beitrag, in dem angedeutet wurde, Schönbohm pflege bewusst Kontakte zum russischen Geheimdienst. Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz und stellte fest, dass solche Aussagen Schönbohms Persönlichkeitsrechte verletzten. Zudem wies es Böhmermanns Einwand zurück, es handele sich um Satire.
Nach dem ersten Urteil hatte der Sender die umstrittene Passage bereits entfernt und die Änderung öffentlich bekannt gegeben. Ein Sprecher bedauerte später die Gerichtsentscheidung, betonte jedoch, die ursprüngliche Sendung habe keine Verbindungen zu ausländischen Geheimdiensten nahelegen sollen. Schönbohms Anwalt hatte die Vorwürfe versehentlich weiter verbreitet und so die Debatte länger aufrechterhalten, als beabsichtigt.
Schönbohm begrüßte das Urteil als großen Erfolg, zeigte sich jedoch enttäuscht, dass seine Forderung nach mindestens 100.000 Euro Schadensersatz abgelehnt wurde. Er hatte geltend gemacht, der Beitrag untergrabe das Vertrauen in die internationale Sicherheitszusammenarbeit und stelle ein Risiko für die nationale Sicherheit dar.
Mit dem Urteil darf Böhmermann die Vorwürfe nicht mehr öffentlich wiederholen. Der Sender muss zudem sicherstellen, dass die Behauptungen in künftigen Programmen nicht wieder aufgegriffen werden. Schönbohms juristischer Sieg bestätigt, dass die Aussagen rechtswidrig waren – eine finanzielle Entschädigung wurde jedoch nicht zugesprochen.






