Gericht gibt AfD-Abgeordneten im Streit mit der Linkspartei recht
Ein Gericht in Rostock hat im Streit zwischen 13 AfD-Abgeordneten und der Linkspartei um eine umstrittene Pressemitteilung zugunsten der AfD-Politiker entschieden. Diese hatten ihren politischen Gegnern vorgeworfen, falsche Behauptungen über ihr Verhalten während einer Parlamentssitzung verbreitet zu haben. Mit dem Urteil wird zwei Kreisverbänden der Linkspartei untersagt, Teile der Erklärung zu wiederholen.
Der Rechtsstreit begann im April 2025, als der Linken-Politiker Dirk Bruhn den AfD-Abgeordneten vorwarf, während einer Landtagssitzung seine Parkinson-Symptome verspottet zu haben. Die Linkspartei veröffentlichte daraufhin eine Pressemitteilung, in der der Vorwurf wiederholt wurde. Daraufhin beantragten 13 AfD-Mitglieder eine einstweilige Verfügung mit der Begründung, die Anschuldigungen seien haltlos.
Ein erster Antrag war vom Landgericht Rostock teilweise abgewiesen worden. Nun hat jedoch das Oberlandesgericht Rostock der Linkspartei untersagt, die umstrittenen Passagen erneut zu verbreiten. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit fehlenden Zeugen und Zweifeln an der Wahrheit von Bruhns Vorwurf.
Das Gericht räumte ein, dass Politiker scharfe Kritik ertragen müssten, urteilte jedoch, dass persönliche Beleidigungen zu weit gingen. Da die Linkspartei ihre Behauptung nicht beweisen könne, seien die Persönlichkeitsrechte der AfD-Abgeordneten rechtswidrig verletzt worden. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung, während sein Kollege Thore Stein der Linkspartei vorwarf, „mit falschen Anschuldigungen Dreck zu schleudern“.
Das Urteil verbietet den beiden Kreisverbänden der Linkspartei, die umstrittenen Aussagen zu wiederholen, und setzt damit eine Grenze für das, was im politischen Diskurs noch zulässig ist. Die betroffenen AfD-Abgeordneten begrüßten die Entscheidung als Schutz ihrer Ehre.






