Gamsjagd im Kürnacher Wald nach Gerichtsurteil wieder erlaubt
Gamsjagd im Kürnacher Wald bei Kempten nach Rechtsstreit wieder aufgenommen
Nach einem juristischen Streit darf im Kürnacher Wald bei Kempten wieder Gamswild bejagt werden. Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied am 22. Februar 2022 zugunsten des Abschussplans und ebnete damit den Weg für die Fortsetzung der Jagd unter strengen Quotenregelungen.
Auslöser des Konflikts war eine Klage des Vereins Wildes Bayern e.V. gegen den Abschussplan für die Saison 2021/2022. Die Naturschützer argumentierten, eine Zählung aus dem Jahr 2020 habe nur 18 Gämsen im Waldgebiet nachgewiesen – ein Abschuss sei daher nicht vertretbar. Das Gericht bestätigte jedoch, dass die Untere Jagdbehörde rechtmäßig gehandelt habe, indem sie Tierschutzbelange mit dem Schutz des Waldes in Einklang brachte.
Die Behörde hatte gemeinsam mit der Hegegemeinschaft Buchenberg eine Abschussquote von 15 Tieren in acht Jagdrevieren festgelegt. Das Gericht sah darin keine Gefahr für den lokalen Bestand. Zwar erkannte es das Klagerecht der Umweltorganisation an, wies deren Forderungen jedoch ab.
Auf der baden-württembergischen Seite des Kürnacher Waldes war die Jagd bereits erlaubt. Nun dürfen auch Freizeitjäger auf bayerischer Seite wieder mit der genehmigten Quote in den Wald zurückkehren.
Das Urteil ermöglicht damit eine kontrollierte Bejagung der Gämsen in der Region. Bis zu 15 Tiere dürfen gemäß dem Plan entnommen werden. Die richterliche Entscheidung bestätigt, dass das Vorgehen der Behörde rechtmäßig und verhältnismäßig war.






