Freiburg scheitert mit Klage gegen Pflicht-Guthabenkarte für Geflüchtete
Bayram JohannFreiburg scheitert mit Klage gegen Pflicht-Guthabenkarte für Geflüchtete
Freiburgs Antrag auf Befreiung vom Pflicht-Guthabenkartensystem für Geflüchtete vom Land abgelehnt
Die baden-württembergische Landesregierung hat den Antrag der Stadt Freiburg auf eine Ausnahme vom verpflichtenden Prepaid-Kartensystem für Geflüchtete zurückgewiesen. Die Entscheidung verlängert einen seit Monaten schwelenden Streit zwischen der Kommune und den Landesbehörden über die Umsetzung des Systems. Die Stadtverwaltung argumentiert, die Karte verursache zusätzlichen Verwaltungsaufwand und schränke die finanziellen Spielräume von Geflüchteten ein.
Ausgelöst wurde der Konflikt, als sich die Freiburger Stadtverwaltung und eine Mehrheit im Gemeinderat zunächst gegen die Einführung der Guthabenkarte wehrten. Die Stadt beantragte eine Befreiung nach dem Kommunalen Abweichungsgesetz, das unter bestimmten Voraussetzungen lokale Abweichungen von Landesvorgaben ermöglicht. Doch die Landesregierung lehnte den Antrag ab.
Viviane Sigg, die Freiburger Landtagsabgeordnete der SPD, kritisierte das Vorgehen des Landes scharf. Sie monierte, das Gesetz raume den Kommunen kaum Möglichkeiten ein, solche Entscheidungen anzufechten. Auch die Freiburger SPD bezeichnete die Ablehnung als „Papiertiger“ und warf der grün-schwarzen Landesregierung vor, ihre Zusagen zur Bürokratieentlastung für Kommunen gebrochen zu haben.
Ismael Hares, migrationspolitischer Sprecher der SPD+-JF-Fraktion im Freiburger Gemeinderat, nannte die Entscheidung „unverständlich“. Er verwies auf die zusätzlichen Kosten und den Mehraufwand, die die Karte für die Stadt mit sich bringe. Nun muss der Gemeinderat entscheiden, ob er rechtliche Schritte einleitet – obwohl die städtischen Juristen die Erfolgsaussichten als gering einschätzen.
Freiburg bleibt damit vorerst an die landesweite Pflicht zur Einführung des Kartensystems gebunden. Der Gemeinderat wird trotz der geringen Aussichten auf eine Aufhebung der Entscheidung über eine mögliche Klage beraten. Der Streit verdeutlicht die Spannungen zwischen kommunaler Selbstverwaltung und landespolitischen Vorgaben.






