Einigung auf Senkung der Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleich ab 2028
Freia MansEinigung auf Senkung der Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleich ab 2028
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, die Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ab 2028 um einen Prozentpunkt zu senken. Die Einigung folgt auf monatelange Verhandlungen darüber, wie die daraus resultierende Finanzlücke von 600 Millionen Euro geschlossen werden soll.
Die Bundesregierung hatte zunächst vorgeschlagen, die Senkung der Lohnnebenkosten durch eine Anpassung der Länderanteile an den Steuereinnahmen auszugleichen. Dieser Plan stieß jedoch auf heftigen Widerstand, da die Länder argumentierten, der Bund müsse für die entgangenen Einnahmen aufkommen – schließlich handele es sich um eine bundesweite Verantwortung.
Im finalen Kompromiss übernehmen die Länder ein Drittel der jährlichen Fehlbeträge von 200 Millionen Euro im FLAF. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) bestätigte, dass die 600-Millionen-Lücke mit dieser Regelung geschlossen worden sei. Zudem fließen Mittel aus dem EU-Aufbau- und Resilienzfonds (RRF) in die Finanzierung ein – eine Forderung, die die Länder vehement vertreten hatten.
Anton Mattle (ÖVP), Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, begrüßte das Ergebnis, gab jedoch keine weiteren Details bekannt. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) bestätigte, dass sich sowohl Länder als auch Gemeinden an der Finanzierung des FLAF beteiligen werden. Die Mitwirkung der Länder ist jedoch befristet und gilt nur bis 2028; weitere Verhandlungen sind im Rahmen des nächsten Finanzausgleichs ab 2029 geplant.
Die Vereinbarung senkt die Arbeitgeberabgaben für den FLAF ab 2028 und sichert die notwendige Finanzierung. Die Länder übernehmen einen Teil der Deckungslücke, unterstützt durch zusätzliche EU-Mittel. Über langfristige Finanzierungsregelungen wird im Zuge der Neuverhandlung des Finanzausgleichs entschieden.






