Deutschland verpasst Frist für EU-Lohntransparenz – was das bedeutet
Deutschland hat die Frist zur Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie verpasst. Die neuen Vorschriften hätten eigentlich bis zum 7. Juni 2023 in Kraft treten sollen. Ihr Ziel: Gehaltsunterschiede zwischen Beschäftigten transparenter und gerechter zu gestalten.
Die EU-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, Gehaltsinformationen offener zu kommunizieren. Dadurch sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leichter erkennen können, ob sie für vergleichbare Tätigkeiten weniger verdienen als Kolleginnen und Kollegen. Für die Umsetzung in deutsches Recht war das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zuständig.
Doch das Ministerium hat das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Laut Angaben werden derzeit noch die letzten Schritte für die Einführung abgestimmt. Franziska Martin, Redakteurin mit Schwerpunkt Arbeitswelt, berichtet regelmäßig über Themen wie Lohngerechtigkeit und die Auswirkungen der Digitalisierung auf Jobs.
Ohne die umgesetzte Richtlinie fehlt Beschäftigten in Deutschland weiterhin der volle Zugang zu Gehaltsvergleichen. Durch die Verzögerung sind Unternehmen noch nicht verpflichtet, wie geplant Lohninformationen offenzulegen. Wann die Regeln schließlich in Kraft treten, steht derzeit noch nicht fest – ein neuer Zeitplan wurde vom Ministerium bisher nicht bekannt gegeben.






