Bundesweite Razzia gegen Schwarzarbeit: Zoll prüft Mindestlohn-Einhaltung in Risikobranchen
Rolf WendeBundesweite Razzia gegen Schwarzarbeit: Zoll prüft Mindestlohn-Einhaltung in Risikobranchen
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat kürzlich eine bundesweite Stichprobenkontrolle zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durchgeführt. Im Fokus der Aktion stand die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften, insbesondere in Branchen mit hohem Risiko für Verstöße und häufigem Kundenkontakt. Über 3.000 Zollmitarbeiter waren landesweit an den Überprüfungen beteiligt.
Eine zentrale Rolle übernahm dabei das Hauptzollamt Landshut. Dessen 46 Mitarbeiter befragten fast 100 Beschäftigte und prüften über 20 Betriebsunterlagen. Besonders unter die Lupe genommen wurden Branchen wie Gastronomie, Beherbergungsgewerbe und Fahrdienste, in denen Verstöße besonders häufig auftreten.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2025 brutto 12,82 Euro pro Stunde. In einigen Branchen – etwa in der Pflege, Reinigung oder im Dachdeckerhandwerk – gelten jedoch abweichende Mindestlöhne. Bei den Kontrollen deckten die Beamten Manipulationen auf, mit denen Verstöße verschleiert werden sollten, darunter die falsche Einstufung von Beschäftigten oder gefälschte Arbeitszeiterfassungen.
Im Rahmen der Aktion wurden vor Ort acht Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet. Weitere Maßnahmen könnten vertiefte Prüfungen der Lohnabrechnungen und der Finanzbuchhaltung umfassen.
Um die Sensibilisierung für das Thema zu erhöhen, finden am 26. April 2025 in Altdorf und am 10. Mai 2025 in Passau Zoll-Informationstage statt. Ziel der Kontrollen ist es, faire Arbeitsbedingungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu gewährleisten. Wo Verstöße festgestellt wurden, werden die Ermittlungen fortgesetzt.






