Bundesjustizministerium will Schöffen-Auswahl mit strengeren Regeln reformieren
Verena GuteBundesjustizministerium will Schöffen-Auswahl mit strengeren Regeln reformieren
Das Bundesjustizministerium plant eine Verschärfung des Überprüfungsverfahrens für Schöffenbewerber. Ein neuer Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Deutsche Richtergesetz zu ändern, um sicherzustellen, dass nur Personen, die sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, diese Ämter ausüben können.
Das Ministerium arbeitet an einer Gesetzesvorlage, die strengere Kontrollen für angehende Schöffen vorsieht. Eine der vorgeschlagenen Maßnahmen ist die Verpflichtung der Kandidaten, schriftlich mögliche Ausschlussgründe offenzulegen.
Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, setzt sich für ein bundesweit einheitliches, verpflichtendes Prüfverfahren vor der Ernennung ein. Seine Partei schlägt zudem vor, das Bundesamt für Verfassungsschutz in den Auswahlprozess einzubinden.
Die AfD lehnt die geplanten Änderungen ab. Tobias Matthias Peterka, rechtspolitischer Sprecher der Partei, argumentiert, dass die bestehenden Regelungen und die bisherigen Überprüfungen durch die Auswahlausschüsse ausreichen. Er kritisierte die Reform zudem als potenzielle Schwächung der Unabhängigkeit der Justiz.
Der Gesetzentwurf würde von Schöffen strengere Kriterien vor der Ernennung verlangen. Die Debatte zwischen Befürwortern verschärfter Sicherheitsvorkehrungen und denen, die das aktuelle System für ausreichend halten, dauert an. Die Pläne des Ministeriums deuten auf eine mögliche Neuausrichtung bei der Auswahl von Schöffen in Deutschland hin.
