Black Friday: Diese versteckten Kosten drohen bei Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern
Freia MansBlack Friday: Diese versteckten Kosten drohen bei Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern
Der vorweihnachtliche Einkaufsboom hat begonnen – mit dem Black Friday startet die heiße Phase für Online-Bestellungen. Doch wer aus Ländern außerhalb der EU kauft, sollte sich über zusätzliche Kosten und Regelungen im Klaren sein, wenn die Ware im Inland ankommt.
Bei Sendungen aus Nicht-EU-Staaten fallen Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern an. Bei Waren bis zu einem Wert von 150 Euro werden nur die Mehrwertsteuer (19 % oder 7 %) und gegebenenfalls Verbrauchsteuern fällig. Übersteigt der Wert 150 Euro, kommen zusätzlich Zollgebühren hinzu.
In der Regel übernehmen die Transportdienstleister die Zollabwicklung und fungieren als Bürge für anfallende Gebühren – dafür berechnen sie eine separate Servicepauschale. Fehlen jedoch die notwendigen Angaben, muss der Empfänger die Zollformalitäten selbst erledigen.
Für bestimmte Waren gelten strengere Vorschriften: Lebensmittel können aus gesundheitlichen Gründen beschränkt oder verboten sein. Produkte aus geschützten Tier- oder Pflanzenarten benötigen besondere Genehmigungen (CITES-Dokumente). Plagiate oder unsichere Waren werden vom Zoll beschlagnahmt und vernichtet.
Geschenke, die Privatpersonen untereinander versenden, sind von Zoll und Steuern befreit, sofern ihr Wert unter 45 Euro bleibt.
Käufer, die außerhalb der EU bestellen, sollten sich vor dem Kauf über mögliche Zusatzkosten informieren. Fehlende Papiere oder beschränkte Waren können zu Verzögerungen, Nachzahlungen oder sogar zur Einziehung führen. Die Transportunternehmen unterstützen zwar bei der Zollabwicklung, verlangen dafür aber eine zusätzliche Gebühr.






