1.800 Euro Strafe für Plakat mit Lauterbach-Foto – doch war es wirklich ein NS-Symbol?
Verena Gute1.800 Euro Strafe für Plakat mit Lauterbach-Foto – doch war es wirklich ein NS-Symbol?
Eine bayerische Demonstrantin wurde zu einer Strafe von 1.800 Euro verurteilt, weil sie auf einem Plakat ein Foto des ehemaligen deutschen Gesundheitsministers Karl Lauterbach gezeigt hatte. Das Gericht urteilte, sie habe ein NS-Symbol „verwendet“ – obwohl Lauterbach auf der Aufnahme keinen Hitlergruß zeigte. Der Fall wirft Fragen auf, wie das deutsche Recht Gesten auf Standbildern im Vergleich zu Live-Situationen bewertet.
Auf dem Plakat der Frau wurde Lauterbachs Pose mit der zweier Corona-Protestler gegenstand, von denen einer bereits 5.000 Euro Strafe für eine ähnliche Armbewegung zahlen musste.
Der Vorfall geht auf das Jahr 2022 zurück, als Lauterbach bei einer Kundgebung zu den Corona-Maßnahmen ausgebuht wurde. Die Demonstrantin erstellte später ein Plakat, das Lauterbach mit ausgestrecktem Arm neben Bildern von Corona-Gegnern zeigte. Während einer der Aktivisten wegen eines mutmaßlichen Hitlergrußes belangt wurde, warf man Lauterbach dieselbe Geste nicht vor.
Nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs ist die Verwendung von NS-Symbolen in Deutschland verboten. Rechtsexperten argumentieren jedoch, dass ein Hitlergruß nur in Videos oder Live-Situationen zweifelsfrei nachgewiesen werden könne – nicht auf Standbildern. Das Gericht urteilte dennoch, die Gegenüberstellung der Bilder durch die Demonstrantin impliziere einen NS-Bezug, und verurteilte sie. Sie beteuerte, sie habe lediglich auf die ihrer Meinung nach doppelte Moral der Behörden hinweisen wollen, die das Gesetz je nach Person unterschiedlich anwenden.
Der Fall reiht sich ein in eine Serie von Verfahren nach Paragraf 86a, bei denen Kritiker eine politische Voreingenommenheit der Justiz bemängeln. Eine ähnliche Analyse findet sich im Bericht „Politische Justiz in Deutschland: Zur Verfolgung von Stefan Niehoff“, der untersucht, wie das Gesetz zur Unterdrückung von Dissens genutzt wird.
Die Strafe der Demonstrantin fiel zwar niedriger aus als die des Corona-Protestlers, doch das Urteil kriminalisierte dennoch ihren Versuch, auf eine inkonsistente Rechtsanwendung aufmerksam zu machen. Ob Lauterbachs Pose jemals offiziell als möglicher Hitlergruß geprüft wurde, dazu äußerten sich die Behörden nicht.
Das Urteil schafft einen Präzedenzfall, bei dem Standbilder als NS-Symbolik gewertet werden können – selbst ohne klare Beweise für eine entsprechende Absicht. Der Fall der Demonstrantin nährt die anhaltende Debatte über Meinungsfreiheit und die Politisierung der deutschen Justiz. Vorerst bleibt die Strafe bestehen, und die rechtliche Auslegung von Gesten auf Fotos bleibt ein umstrittenes Thema.






